Beschreibung und Erklärung der Europäischen Technischen Bewertung

 
 
     
NEU:
Die universelle Türenserie NovoPorta Premio mit „Europäischer Technischer Bewertung“

Hintergrund

Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile bzw. Bauelemente. Im Falle eines Brandes müssen diese die Ausbreitung von Feuer und Rauch verlässlich verhindern und die sichere Nutzung von Rettungswegen gewährleisten. Die Verwendbarkeit der Bauelemente für diesen Verwendungszweck ist dabei zweifelsfrei nachzuweisen. In den letzten Jahrzehnten wurde dieser Verwendbarkeitsnachweis national geregelt, d.h. jedes Land hat ein eigenes Regelwerk vorgegeben, nach dem dieser Verwendbarkeitsnachweis vom Hersteller zu erbringen ist. In Deutschland beispielsweise muss bzw. musste die Verwendbarkeit des nicht geregelten Bauproduktes Feuerschutzabschluss durch eine „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ (abZ) von der obersten Baubehörde, dem DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik), nachgewiesen werden. In vielen anderen Ländern Europas war bzw. ist es ähnlich, nationale Institute - wie das ÉMI in Ungarn oder das ITB in Polen - geben diese Spielregeln vor. Allerdings unterscheiden sie sich häufig erheblich.

Mit Blick auf die Europäische Harmonisierung ergeben sich nun neue Möglichkeiten, um die Verwendbarkeit von Bauprodukten nachzuweisen.

1. Sollte ein Bauprodukt „geregelt“ sein, sprich gibt es für dieses Bauprodukt eine „harmonisierte Europäische Produktnorm“, dann greift die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2001 vom 1. Juli 2013. Das heißt, der Hersteller kann gemeinsam mit einer Hersteller - unabhängigen, europaweit notifizierten Produktzertifizierungsstelle durch die CE Kennzeichnung die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der bzw. mit den relevanten harmonisierten Produktnormen nachweisen.Mit der Auslieferung eines CE-gekennzeichneten Bauproduktes muss der Hersteller eine genau definierte Leistungserklärung mitgeben, in der die in der jeweiligen Produktnorm definierten Leistungsmerkmale beschrieben und bewertet sind. Damit ist die Dauerhaftigkeit der Leistungsbeständigkeit in allen Ländern der CEN-Gemeinschaft ausreichend nachgewiesen (CEN = Comité Européen de Normalisatiòn bzw. Europäisches Komitee für Normung, 34 Vollmitgliedsstaaten und 8 angegliederte Mitgliedsländer).Neu hinzukommende harmonisierte Produktnormen gelten immer zu Beginn für eine vorgegebene Zeitspanne parallel zu den oben beschriebenen nationalen Verwendbarkeitsnachweisen. Nach Ablauf dieser Koexistenzphase sind die Europäischen Produktnormen und damit die CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich und lösen die nationalen Regelungen ab. Im Produktbereich Feuerschutzabschlüsse ist dies aktuell die Situation für Türen in der Außenanwendung in der Kombination der harmonisierten Produktnormen EN 16034:2014 (Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften) und der EN 14351-1:2006+A2:2016 (Fenster und Außentüren), wobei hier die Koexistenzphase nach heutigem Stand zum November 2019 ausläuft.

Mitgliedstaaten der CEN
Voll-Mitglieder
AustriaLatvia
BelgiumLithuania
BulgariaLuxembourg
CroatiaMalta
CyprusNetherlands
Czech RepublicNorway
DenmarkPoland
EstoniaPortugal
FinlandRomania
Former Yug. Rep. MacedoniaSerbia
FranceSlovakia
GermanySlovenia
GreeceSpain
HungarySweden
IcelandSwitzerland
IrelandTurkey
ItalyUnited Kingdom
Angegliederte-Mitglieder
AlbaniaEgypt
AzerbaijanJordan
BelarusLebanon
Bosnia and HerzegovinaMontenegro

2. Gibt es für ein Bauprodukt keine „harmonisierte europäische Produktnorm“ oder wird es von einer hEN nicht vollständig erfasst, so besteht gemäß der europäischen Bauprodukten-verordnung eine weitere  Möglichkeit eines nahezu europaweit gültigen Verwendbarkeits-nachweis in Form einer „Europäischen Technischen Bewertung (früher „Europäische Technische Zulassung“), die in allen Ländern der EOTA – Organisation anerkannt wird (EOTA = European Organisation for Technical Assessment, 25 Mitgliedsstaaten). Dies ist aktuell die Situation für Türen mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften in der Innenanwendung, da die Produktnorm für Innentüren, die prEN 14351-2, derzeit noch nicht in Kraft ist.
 
Im Englischen spricht man von „European Technical Assessment“, oder kurz ETA. Basis für eine solche ETA ist ein zuvor zu erarbeitendes Dokument, das quasi als „Ersatz“ einer nicht vorhandenen Europäischen Produktnorm die Anforderungen und die daran geknüpften erforderlichen Nachweise für das jeweilige Produkt beschreibt; dieses Dokument ist das EAD (= European Assessment Document). Das EAD gilt also wie auch eine harmonisierte Norm als harmonisierte technische Spezifikation.
Sollte für ein Bauprodukt noch keine EAD existieren, so ist dieses nach einem entsprechenden Antrag seitens eines Herstellers auf Erteilung einer ETA durch eine Technische Bewertungsstelle der EOTA Organisation zu erarbeiten.
Unter Berücksichtigung dieser Spielregeln der EAD kann dann für ein Bauprodukt im Umfang der erbrachten Prüfungen und Nachweise durch den Hersteller eine ETA von einer Technischen Bewertungsstelle in Europa (EOTA) ausgestellt werden. Nach dem Aufbau einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch den Hersteller und der entsprechenden unabhängigen Fremdüberwachung darf der Hersteller dieses Bauprodukt dann CE kennzeichnen, womit er die Übereinstimmung des Produktes mit der entsprechenden ETA nachweist.

Mitgliedsstaaten der EOTA
Mitglieder
AustriaNetherlands
BelgiumNorway
CyprusPoland
Czech RepublicPortugal
DenmarkRomania
FinlandSlovak Republic
FranceSlovenia
GermanySpain
HungarySweden
IrelandSwitzerland
ItalyUnited Kingdom
LithuaniaTurkey
Luxembourg
NovoPorta Premio mit Europäischer Technischer Bewertung

Das Deutsche Institut für Bautechnik hat nach Beantragung der ETA durch Novoferm das Europäische Bewertungsdokument (EAD) für Feuerschutz-Stahlblechtüren in der Innenanwendung in Abstimmung mit der EOTA Arbeitsgruppe erstellt. Auf Basis dieses EAD-Dokumentes hat das DIBt dann als federführende Technische Bewertungsstelle (TAB) einen ETA-Entwurf erstellt und nach Rücksprache mit der EOTA-Arbeitsgruppe am 07.07.2017 an Novoferm als ersten Hersteller überhaupt erteilt.

Mit der Veröffentlichung des EAD im Amtsblatt der Europäischen Union wird die ETA als international anerkannter Verwendbarkeitsnachweis nutzbar sein. Damit bietet Novoferm Anwendern Planungssicherheit in allen 25 EOTA-Mitgliedsstaaten. Mit dieser Veröffentlichung ist voraussichtlich Mitte August zu rechnen.

Als erster Hersteller in Europa hat Novoferm auf Basis dieser EAD dann eine ETA für die NovoPorta Premio Brandschutztür. Damit bietet Novoferm Planungssicherheit in allen 25 Ländern der EOTA. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die vielen unterschiedlichen nationalen Regelungen müssen nicht mehr zwingend berücksichtigt werden; auch die häufig diskutierte Frage, wann denn nun Brandschutztüren im Innenbereich analog der Europäischen Normen EN 16034 und prEN 14351-2 CE-gekennzeichnet werden können, ist damit obsolet.

Mit der neuen ETA für NovoPorta Premio Brandschutztüren wird insgesamt also der Brandschutz in Europa ein deutliches Maß einfacher und überschaubarer.

Schematischer Ablauf zur Erteilung einer ETA.

Quelle:
Vortrag Frau Tiemann, DIBt, beim ift-Brandschutzforum, 21.06.2017

Und noch ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Planungssicherheit konnte mit der neuen ETA gemacht werden:

Die EAD verzichtet im Gegensatz zur Europäischen Produktnorm EN 16034 und den dazugehörigen Normen des erweiterten Anwendungsbereiches ( die EN 15269, Teile 1 bis 20,) auf alle kritischen und bei vielen Experten in Europa umstrittenen Möglichkeiten bestimmter Erweiterungen im Anwendungsbereich, die nicht mit entsprechend bestandenen Brandprüfungen hinterlegt sind.